Waffen auf Tisch
Wir würden uns gerne Ihre Waffen anschauen
Was sind eigentlich Vor-Ort-Kontrollen der Waffenbehörde, warum werden diese durchgeführt und wie läuft so ein Besuch ab? Wir klären auf!
Johanna Schuster und Nina Ehm

Was sind Vor-Ort-Kontrollen der Waffenbehörde?

„Bitte nicht erschrecken! Wir sind von der Waffenbehörde der Polizei Lippe – wir würden uns gerne mal Ihre Waffen anschauen!“ Sich zu erschrecken ist völlig normal, wenn die Polizei mit drei Personen unangekündigt vor der Tür steht. Der Grund ist jedoch harmlos, aber wichtig:  Die Waffenbehörde kontrolliert regelmäßig den sachgemäßen Umgang mit Waffen bei Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern.  Dies ist in § 36 Absatz 3 Waffengesetz geregelt: Demnach ist jeder Waffenbesitzer zur Mitwirkung im Rahmen einer solchen verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle verpflichtet. Kommt man dieser wiederholt unbegründet nicht nach, kann dies die Unzuverlässigkeit und somit einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen.

Wie läuft so ein Besuch ab? 

Nach einer kurzen Begrüßung geht es los: Sie gestatten den Mitarbeitenden der Waffenbehörde Zutritt zu den Räumen, in denen Sie Ihre Waffen und ggf. Munition aufbewahren. Ab dem Zeitpunkt übernehmen die Mitarbeitenden der Waffenbehörde. Sie entnehmen die Waffe aus dem Waffenschrank und kontrollieren erstmal den Ladezustand. Anschließend werden die Seriennummern mit den Nummern in der vorhandenen Akte abgeglichen. Währenddessen wird auch der Waffenschrank kontrolliert und zusätzlich, wie Ihre Munition gelagert ist – sofern Sie denn welche besitzen dürfen. Wenn alles den Anforderungen entspricht und Sie Ihren Aufbewahrungspflichten nachkommen, gibt es bei einer Kontrolle nichts zu befürchten und der Besuch ist ganz schnell wieder vorbei. 

Und wenn nicht? Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften kann zur Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß in diesem Zusammenhang ist zudem eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Kommt dazu noch eine konkrete Gefahr des Abhandenkommens bzw. unbefugten Zugriffs Dritter auf Schusswaffen und Munition, handelt es sich sogar um eine Straftat. In diesem Fall wird die Waffenbehörde noch vor Ort entscheiden, ob die Gegenstände wie Waffen oder Munition vor Ort sichergestellt werden. Außerdem wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet.

Warum besuchen wir Sie? 

Bei uns in Lippe haben 3955 Menschen eine Waffenbesitzkarte. Sie haben die Waffe(n) zum Beispiel von ihren Eltern oder Großeltern geerbt und dürfen keine Munition besitzen. Andere Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber gehen jagen oder nutzen die Waffen im Schützenverein. Und diese Waffen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Die „Überraschungsbesuche“ dienen dazu den Umgang mit den Waffen im Alltag zu überprüfen:  Wer hat Zugriff zu den Waffen im Haushalt? In welchem Zustand sind die Waffen? In welchem Zustand ist der Waffenschrank? Ziel der Polizei ist es dabei, potentielle Verstöße zu ahnden und im Sinne der Gefahrenabwehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.  Darüber hinaus ist ein gutes Miteinander zwischen Waffenbesitzern und Waffenbehörde ein wichtiges Zeichen, um dem Vertrauen der Bevölkerung in legale Waffenbesitzer gerecht zu werden, damit diese auch weiterhin noch lange Freude an ihrer Leidenschaft haben können.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110