Überprüfung der Waffenaufbewahrung - "Vor-Ort-Kontrollen" auch unangekündigt

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Überprüfung der Waffenaufbewahrung - "Vor-Ort-Kontrollen" auch unangekündigt
Kreis Paderborn

Die Kreispolizeibehörde Paderborn wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Paderborn die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen weiterhin überprüfen und dabei auch unangekündigte Kontrollen vornehmen.
PLZ
33102
Polizei Paderborn
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Kreis Paderborn

Die Kreispolizeibehörde Paderborn wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Paderborn die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen weiterhin überprüfen und dabei auch unangekündigte Kontrollen vornehmen.

Neben der ursprünglichen Überprüfung der Nachweispflicht hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen und Munition im schriftlichen Verfahren sind stichpunktartige Vor-Ort-Kontrollen der waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten unentbehrlich, um der von Waffen ausgehenden Gefahr und insbesondere einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte entgegenzutreten. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen werden ohne Vorankündigung durchgeführt. Die Erlaubnisinhaber haben daher jederzeit mit einer solchen Kontrolle zu rechnen. Voraussetzung für sogenannte "verdachtsunabhängige Kontrollen" ist allein die Tatsache des Waffenbesitzes, ungeachtet dessen, ob die jeweils betroffenen Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben haben.

Dabei sind die Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen auch bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zur Mitwirkung verpflichtet. Durch die teils unangekündigten Kontrollen soll einerseits das Pflichtbewusstsein der Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen zum korrekten Umgang mit Waffen geschärft werden. Andererseits dient eine Aufbewahrungskontrolle ohne Beanstandungen den Waffenbesitzern und Waffenbesitzerinnen auch als Bestätigung ihres Aufbewahrungskonzepts.

Insofern ist die Kreispolizeibehörde Paderborn angehalten, die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen zu prüfen. Eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet und in Bezug auf die erforderliche Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen bewertet wird. Hieraus kann sich auch der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse ergeben.

Für die Kreispolizeibehörde sind derartige unangekündigte, stichprobenartigen Kontrollen unerlässlich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Sie werden in der Regel werktags tagsüber durchgeführt.

Wichtiger Hinweis:

Die Kontrollen erfolgen durch Teams aus zivilen und uniformierten Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde Paderborn. Sie führen Dienstausweise mit und zeigen diese auf Verlangen vor. Rückfragen zu der Kontrolltätigkeit können Sie an die Leitstelle der Kreispolizeibehörde Paderborn richten (Tel.: 05251 306-1222).

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In urgent cases: Police emergency number 110