Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt schützen
Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt schützen
Die Polizei Lippe beteiligt sich an den Kampagnen #soundswrong und #denkenstattsenden, um die Darstellung und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Minderjährige zu stoppen.
Nina Ehm

Im Jahr 2020 gab es 18.761 Fälle von Kinderpornografie in Deutschland. Besonders erschreckend: Unter den Tatverdächtigen waren 1.333 Jugendliche und 575 Kinder. Um Minderjährige aufzuklären, wie gefährlich es ist kinder- und jugendpornografische Inhalte zu verbreiten, hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder die Kampagnen #soundswrong und #denkenstattsenden ins Leben gerufen.

Im Rahmen des „7. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ am 18. November 2021 klärt die Polizei Lippe über die strafbare Verbreitung solcher Inhalte in Chats und Messenger-Diensten auf und appelliert an Eltern und Kinder: Helfen auch Sie mit diese Taten zu stoppen und schützen Sie Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt.
Was vielen nicht bewusst ist: Die Opfer in diesen Fällen sind nicht nur die Personen, die auf den Videos oder Bildern zu sehen sind, sondern auch die Personen, die unvorbereitet solche Inhalte geschickt bekommen bzw. diese ansehen müssen. Auch bei diesen Opfern können massive psychische Probleme aufkommen.

Was sind überhaupt kinderpornografische Inhalte?

Fakt ist: Nach § 184 b StGB ist der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen, aber auch von Schriften und zeichnerischen Darstellungen sexueller Handlungen an und von Kindern verboten. Es droht eine Strafe, wenn folgende Inhalte darin vorkommen:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind (einer Person unter 14 Jahren)
  • die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
  • die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes

Inhalte wie Bilder und Videos werden als kinderpornografische Inhalte betrachtet, wenn die abgebildeten Personen unter 14 Jahre alt sind. Bei abgebildeten Personen ab 14 Jahren und unter 18 Jahren handelt es sich um jugendpornografische Inhalte. 

Aufgrund der Neuregelungen des Sexualstrafrechts von 2021 werden sämtliche Taten, die sich auf tatsächliche oder auch wirklichkeitsnahe kinderpornografische Inhalte beziehen, als Verbrechen betrachtet, zum Beispiel Zeichnungen, Mangas, Comics oder WhatsApp-Sticker. Die Strafen dafür wurden drastisch erhöht. Jede Person, die Missbrauchsdarstellungen verbreitet, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Auch minderjährige Täterinnen und Täter machen sich strafbar.

Was ist bei einem Verdacht zu tun?

Haben Sie den Verdacht, dass kinder- und/oder jugendpornografische Inhalte auf Ihrem Smartphone, Notebook, Tablet, PC oder bei einer Ihnen nahestehenden Person vorhanden sind?

Hier gilt:

  • Geben Sie eine Anzeige bei der Polizei auf und erkundigen Sie sich bei dieser, wie Sie weiter vorgehen sollen!
  • Leiten Sie das Material nicht weiter und machen Sie keine Screenshots der Abbildungen! Sie können sich sonst selbst strafbar machen.
  • Löschen Sie nichts ohne Rücksprache mit der Polizei!
  • Stellen Sie die Geräte sicher, auf denen sich die Missbrauchsabbildungen befinden und halten Sie die Akkus geladen!
  • Halten Sie das Gerät als Beweismittel bereit!
  • Warten Sie auf weitere Anweisungen Ihrer Polizei!

Unter der „Nummer gegen Kummer“ können sich außerdem Eltern sowie Kinder und Jugendliche zu vielen verschiedenen Themen beraten lassen. Die Rufnummer für Eltern lautet (0800) 1110550, die Nummer für Kinder und Jugendliche ist die 116111.

Was Erwachsene tun können …

Zeigen Sie Zivilcourage und melden Sie verdächtige Abbildungen immer dem Netzwerkbetreiber sozialer Netzwerke, der Internetbeschwerdestelle und der Polizei. Sprechen Sie mit Ihren Kindern und klären Sie diese über kinder- und jungendpornografische Inhalte auf, um die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern. Kinder und Jugendliche verbreiten häufig aus Unwissenheit Missbrauchsabbildungen. Dafür benutzen sie meist Geräte, bei denen die Erziehungsberechtigten Anschlussinhaber sind. Bei der Strafverfolgung werden als erstes diese Anschlussinhaber überprüft, so können Sie selbst zur tatverdächtigen Person werden. Mit der Sensibilisierung Ihrer Kinder schützen Sie Ihre Familie vor bösen Überraschungen und helfen aktiv bei der Bekämpfung der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen. 

Die Polizei appelliert an alle Eltern: Überdenken Sie gut, ob Ihre Kinder bereits Apps mit einer Altersgrenze auf ihrem Handy haben sollten, wenn sie dieses Alter noch nicht erreicht haben. Vor allem in diesen Apps tauchen häufig Abbildungen auf, die noch nicht für die Augen Ihrer Kinder bestimmt sind. Sollte Ihr Kind bereits ein Handy haben und Apps wie Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp etc. nutzen, ist ein Mediennutzungsvertrag zwischen Eltern und Kind ratsam. Hier können beide Parteien Wünsche und Regeln für den Umgang mit dem Smartphone und anderen Medien festlegen; zum Beispiel dass auch Eltern Zugriff auf das Handy des Kindes haben, nur bestimmte Apps und Nutzungszeiten festgelegt werden und Kinder niemals persönliche Informationen über sich an Fremde im Netz weitergeben (Stichwort: Cybergrooming).

Was Kinder und Jugendliche tun können …

Hat Dir jemand ein pornografisches Bild geschickt oder versucht Dich zu überreden, Bilder von Dir zu verschicken? Bist Du in einer Chat-Gruppe, in der Bilder oder Videos verschickt werden, die Dir unangenehm sind? Dann wende Dich unbedingt an Deine Eltern oder eine andere vertraute Person und bitte um Unterstützung. Du kannst auch jederzeit bei der Polizei um Hilfe bitten.

Telefonische Beratung der Polizei Lippe am 30. November 2021

Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz bietet am 30. November 2021 unter der Rufnummer (05231) 609 3815 von 10.00 bis 18.00 Uhr eine telefonische Beratung zum Thema Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten an. Sowohl Erwachsenen als auch Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit Fragen zu stellen, Informationen zu erhalten oder auch Hinweise zu melden. 

Wer Missbrauchsabbildungen im Netz findet und meldet, leistet einen wichtigen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Nach einer Meldung kann die Polizei die Ermittlung aufnehmen und die weitere Verbreitung des verbotenen Materials stoppen. Helfen Sie mit, Straftaten aufzuklären!
 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110