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Cybergrooming
Cybergrooming: Wichtige Hinweise für Eltern und Kinder!
Sexueller Missbrauch im Netz über soziale Netzwerke, Online-Games und Messenger-Dienste
Nina Ehm

„Das bleibt aber unter uns, okay?“ oder „Süßes Profilbild, tolle Figur – willst Du Model werden? Habe Kontakte…“ - Nachrichten dieser Art in Chat-Verläufen sind häufig der Beginn von sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche im Netz. Minderjährige werden von fremden Erwachsenen gezielt über das Internet angesprochen, um sexuelle Kontakte anzubahnen. In diesen Fällen spricht man von Cybergrooming. Auch wenn dieser Kontakt nur online stattfindet, kann der Kontakt die Schwelle zum sexuellen Missbrauch überschreiten und ist dann strafbar!

Kinder nutzen immer häufiger den PC, das Tablet und ihr Handy und bewegen sich damit im Internet. Der Kontakt entsteht im Netz schnell und einfach: Die Täter sprechen Heranwachsende über soziale Netzwerke (z. B. Knuddels, Facebook, Instagram, TikTok), Online-Spiele/Gaming-Plattformen (z. B. Fortnite, Steam) oder Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) an. Sie geben sich über ein Fake-Profil selbst als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene aus, nennen falsche Namen oder treten anonym auf. 

Häufig fordern die Täter gleich zu Beginn weitere Fotos sowie die Telefonnummer für private Nachrichten und Video-Anrufe. Sie bauen Vertrauen zu ihren Opfern auf, um sie anschließend in Abhängigkeiten zu verstricken. Es wird großes Interesse am Leben des Kindes gezeigt und Verständnis für dessen Probleme im Alltag vorgetäuscht. Die Täter verlangen schließlich von öffentlichen Chatverläufen auf eine rein private Kommunikation über Messenger-Dienste wie z. B. „WhatsApp“ umzusteigen – hier befinden sie sich schließlich in Bereichen, die nicht von anderen einsehbar sind.

Es folgen Fragen der Täter nach dem genauen Aussehen der jungen Menschen und ersten sexuellen Erfahrungen. Sie schicken pornografisches Material und verbinden dies mit einer Aufforderung an ihre Opfer eigene Bilder oder Videos dieser Art zu senden. In vielen Fällen soll sich das Kind bei einem Video-Anruf live nackt präsentieren. Um dabei ihre eigene Identität nicht preiszugeben, bleibt die Kamera der Täter meist aus. Die gesendeten Bilder und Videos der Kinder nutzen die Täter für eine Erpressung: Wenn sie anderen davon erzählen oder kein weiteres Material schicken wollen, wird mit einer Veröffentlichung gedroht. Im letzten Schritt wird den Opfern ein Treffen in der Realität vorgeschlagen.

In vielen Fällen von Cybergrooming trauen sich betroffene Kinder und Jugendliche nicht, mit Freunden, Eltern oder anderen Vertrauenspersonen über das Erlebte zu sprechen. Das Schamgefühl überwiegt, sie fühlen sich selbst dafür verantwortlich und haben Angst vor Sanktionen. Doch entscheidend ist: Wird ein Kind im Netz belästigt, ist es nie selbst schuld daran! Die/Der Verantwortliche für sexuellen Missbrauch im Netz ist die Person, die den Kontakt sucht. 

Sollte Ihr Kind mit solchen Tätern in Kontakt stehen oder gestanden haben, erstatten Sie bitte in jedem Fall eine Strafanzeige. Cybergrooming (und auch der Versuch von Cybergrooming) ist nach § 176a StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Die Polizei Lippe appelliert an Eltern: Schützen Sie Ihre Kinder vor sexuellem Missbrauch im Netz!
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema Cybergrooming und sensibilisieren Sie diese für verdächtige Online-Anbahnungen. Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Daten herausgeben sollten und keine Bilder oder Videos aus dem intimen Lebensbereich veröffentlichen. 
 

Kinder sollten immer misstrauisch sein, wenn Online-Bekanntschaften…
  • Fragen, ob man allein ist
  • Eine extreme jugendliche Sprache nutzen
  • Anbieten Modelfotos zu machen und dabei helfen wollen berühmt zu werden
  • Viele Komplimente oder auch anzügliche Kommentare machen
  • Für alles Verständnis haben
  • Ein Profil haben, auf dem keine Fotos oder Fotos von bekannten Stars zu sehen sind
  • Persönliche Daten, Bilder oder Videos verlangen
  • Bitten die Webcam einzuschalten und erklären, dass die eigene nicht funktioniert
  • Verlangen, niemand anderem von dem Kontakt zu erzählen
  • Für die weitere Kommunikation zu einem Messenger wechseln möchten
  • Sich live (und heimlich) treffen wollen
Vorgehen von Eltern, wenn betroffene Kinder von Cybergrooming berichten
  • Handeln Sie behutsam und seien Sie nicht böse auf Ihr Kind: Das betroffene Kind wendet sich vertrauensvoll an Sie, spricht über das Erlebte und handelt damit richtig.
  • Dokumentieren Sie beispielsweise durch Screenshots den Chat-Verlauf des Kindes mit der fremden Person.
  • Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie eine Strafanzeige. Klären Sie, wie Beweise übermittelt werden und ob anzügliche Materialien gesichert werden sollen, denn Vorsicht: Unter Umständen machen Sie sich – je nach Inhalt dieser Aufnahmen – selbst strafbar, wenn Sie Bilder oder Videos weiterleiten/verschicken.
  • Im Anschluss blockieren Sie den Kontakt und stellen einen Antrag auf Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk. 
  • Möchten Sie sich nicht an die Polizei wenden, sollten Sie einen Fall von Cybergrooming in jedem Fall dem Netzwerk bzw. den Portalbetreibern melden.
Beratungsstellen für betroffene Kinder und Eltern

Nummer gegen Kummer e. V.

  • Anonyme und kostenfreie telefonische Beratung
  • Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 oder E-Mail-Beratung unter https://www.nummergegenkummer.de/
  • Elterntelefon unter 0800-111 0 550

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

  • Bundesweite, anonyme und kostenfreie Anlaufstelle
  • Telefonisch erreichbar unter 0800-30 50 750

https://www.jugend.support/

  • Rat- und Hilfeangebot für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche
  • Weiterleitung zu vertraulichen und kostenlosen Beratungsstellen

https://www.juuuport.de/beratung

  • Bundesweite Beratungsplattform von Jugendlichen für Jugendliche
  • Fragen zu allen Web-Themen möglich
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