Polizei Lippe auf Social Media
Die Kreispolizeibehörde Lippe ist zu Zwecken polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit auf den Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram und X vertreten. Zusätzlich gibt es einen zentralen YouTube-Kanal der Polizei NRW. Über die sozialen Netzwerke wenden wir uns an die Lipperinnen und Lipper, die klassische Medien wie Print und Rundfunk nicht oder nur kaum nutzen. Social Media bietet die Möglichkeit Themen wie zum Beispiel die Kriminal- und Verkehrsunfallprävention, Öffentlichkeitsfahndungen, Personalwerbung, Gefahrenabwehr oder Blicke hinter die Kulissen bei der täglichen Polizeiarbeit zu vermitteln.
Zuständig für die Social-Media-Auftritte der Behörde ist das Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Lippe. Wer Fragen oder Anregungen zu den Social-Media-Profilen der Polizei Lippe hat, kann diese gerne dem Sachgebiet per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit.lippe [at] polizei.nrw.de zukommen lassen.
Über die Auftritte in den sozialen Medien lernen Sie die Polizei Lippe und ihre Arbeit noch besser kennen. Folgen Sie uns dafür: Werden Sie unser Fan, indem Sie unsere Seiten abonnieren – wir halten Sie stets auf dem Laufenden!
Datenschutz in den sozialen Medien
Die Polizei NRW nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher geben wir Ihnen auf dieser Seite einen Überblick, welche Daten zur Nutzung der sozialen Medien von den jeweiligen Anbietern erhoben werden.
Datenschutzhinweise für Facebook / Instagram
Mit einem Klick auf „Gefällt-mir“ / „Abonnieren“ werden Sie Fan der polizeilichen Seite, was für die Administratoren der Seite sowie für Ihre Freunde und ggf. andere Nutzer von Facebook/Instagram sichtbar wird. Das gilt insbesondere für „Gefällt-mir-Angaben“ oder Kommentare zu unseren Postings, die auch für nicht-registrierte Besucher und Nicht-Fans dieser Seite zu sehen sind. Auch wenn Sie nicht Fan dieser Seite sind oder werden, können Sie Kommentare oder "Gefällt-mir-Angaben“ bei unseren Postings hinterlassen, die für andere und die Administratoren der Seite sichtbar sind. Diese Informationen werden von den Administratoren jedoch weder ausgewertet noch an anderer Stelle erfasst. Die Statistiken, die Facebook/Instagram den Administratoren zur Verfügung stellt, werden in aggregierter Form ausgegeben und lassen für die Administratoren keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Datenverwendungsrichtlinien auf https://www.facebook.com/about/privacy/ und nehmen Sie die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem eigenen Account vor! Bitte prüfen Sie genau, welche Informationen Sie veröffentlichen!
Was Facebook/Instagram erfährt:
Welche Daten Facebook/Instagram im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook/Instagram nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegeben werden, sondern auch Aktionen der Facebook-/Instagram-Nutzer aufzeichnet.
Facebook/Instagram erfährt außerdem…
- die wichtigsten Daten des Computersystems, von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und
- jeden Besuch auf Websites (Widget-Daten), auf denen ein „Gefällt-mir-Knopf“ installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite Facebook-/Instagram-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei Facebook/Instagram eingeloggt hat, kann Facebook/Instagram auch dessen Identität ermitteln.
Datenschutzhinweise für X
Mit einem Klick auf „Folgen“ werden Sie Follower des polizeilichen Accounts, was für die Administratoren der Seite sowie für Ihre Freunde und ggf. andere Nutzende von X sichtbar wird.
Diese Informationen werden von den Administratoren des Polizei-Accounts jedoch weder ausgewertet noch an anderer Stelle erfasst. Die Statistiken, die X den Administratoren des Polizei-Accounts zur Verfügung stellt, werden in aggregierter Form ausgegeben und lassen für die Administratoren keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Datenverwendungsrichtlinien auf https://twitter.com/de/privacy und nehmen Sie die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem eigenen Account vor! Bitte prüfen Sie genau, welche Informationen Sie veröffentlichen!
Was X erfährt:
Welche Daten X im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass X nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzenden eingegeben werden, sondern auch Aktionen der X-Nutzenden – vermutlich lückenlos – aufzeichnet und an Dritte weitergibt.
X erfährt außerdem…
- die wichtigsten Daten des Computersystems (Log-Daten), von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und
- jeden Besuch auf Websites (Widget-Daten), auf denen ein X-Button installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite X-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei X eingeloggt hat, kann X auch dessen Identität ermitteln.
Datenschutzhinweise für YouTube
YouTube ist ein Tochterunternehmen von Google, daher gilt auch die Google Datenschutzerklärung.
Wozu werden die Daten erfasst?
- Nutzer-Authentifizierung
- Zielgerichtete Werbung
- Analyse und Forschung von Nutzerverhalten
- Weitergabe an Dritte: Die Benutzerkonten aller Google-Dienste laufen zentral zusammen. Die erhobenen Daten werden mit anderen Google-Diensten automatisch verknüpft. Anonymisierte Daten werden an Werbepartner und sonstige Dritte weitergegeben, z. B. zur Visualisierung von Trends und Statistiken.
Alle Einstellungen lassen sich von Ihnen zentral im Google Dashboard verwalten.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Informationen rund um das Thema „Datenschutz“ finden Sie unter anderem im Internetangebot der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: https://www.ldi.nrw.de/