Das Recht auf Versammlung ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes und wird im Versammlungsgesetz (VersG NRW) näher geregelt. Eine Versammlung ist grundsätzlich erlaubnisfrei, aber anzeigepflichtig. Die Versammlungen sind mindestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde anzuzeigen, wobei entsprechende Formulare angefordert werden können.
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von Personen, die darauf ausgerichtet ist, gemeinsam Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu erörtern oder kundzugeben, wobei dieses auf die öffentliche Meinungsbildung gerichtet ist. Hierunter fallen verschiedene Arten von Versammlungen. Es kann sich dabei um eine typische Versammlung mit Redebeiträgen, Mahnwachen oder Aufzügen handeln.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird ein Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter und/oder Leiter der Versammlung geführt, um einen reibungslosen Ablauf planen zu können. Es obliegt der Behörde die anschließende Verfügung zu beschränken. Für größere Versammlungen - ab einer Personenanzahl von 50 - ist der Einsatz von Ordnern erforderlich, die einen friedlichen und störungsfreien Verlauf sicherstellen.
Nebenstehend können Sie das Anzeigeformular aufrufen und im Bedarfsfall ausgefüllt an die Kreispolizeibehörde Lippe senden.