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So viel Abstand muss gehalten werden
Halt Abstand beim Überholen
Aufkleber auf Streifenwagen weisen auf den Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden hin.

Mit einer gemeinsamen Aktion weisen die Kreispolizeibehörde und die Radverkehrsförderung des Kreises Lippe auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden hin. Auf den Streifenwagen der Polizei Lippe werden nun Aufkleber angebracht, die auf diesen Überholabstand hinweisen.

Ursprung der Kampagne war eine Anregung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. im großen Arbeitskreis des fahrradfreundlichen Kreises Lippe. Die Dienstfahrzeuge des Kreises Lippe, des Bevölkerungsschutzes und einiger Kommunen sind bereits mit Aufklebern versehen. „Ich freue mich, dass nun auch die Fahrzeuge der Polizei für den Abstand werben“, freut sich der Radverkehrsbeauftragte des Kreises Jürgen Deppemeier.

Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass zwischen ihnen und Radfahrenden der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Diese Regelung gilt auch auf Schutz- oder Radfahrstreifen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar 2 Meter. Zu enge Überholabstände gefährden die Radfahrenden, und können zu Unfällen führen. Radfahrende fühlen sich unsicher und bedrängt von zu dicht vorbeifahrenden Autos.

Zu geparkten Fahrzeugen sollten Radfahrende einen Abstand von einem Meter einhalten, da sich immer eine Autotür öffnen könnte. Addiert man die Fahrradbreite von ca. 80 Zentimetern und den Überholabstand dazu, ist ein Überholen manchmal gar nicht mehr möglich.

„Gerne beteiligen wir uns an dieser sinnvollen Aktion, um auf den Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden hinzuweisen“, schließt sich Polizeirat Peter Pauls von der Kreispolizeibehörde Lippe an. „Als Leiter der Direktion Verkehr liegt mir die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden besonders am Herzen“, fügt er hinzu und lässt es sich nicht nehmen, in dem Zusammenhang auf die Kampagne „Fahr Rad – mit Sicherheit: Sicher unterwegs mit Fahrrad, Pedelec und E-Bike!“ hinzuweisen.

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