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Präventionstipps zu betrügerischen Anrufen
In letzter Zeit nutzen Täter immer häufiger das Kommunikationsmittel Telefon, um vor allem Seniorinnen und Senioren um ihr Geld zu betrügen.
Als Angehörige können Sie aktiv etwas dafür tun, dass Ihre Eltern oder Großeltern nicht zum Opfer derartiger Straftaten werden.
Lars Ridderbusch


Die Betrüger rufen bei den Opfern an und gaukeln vor, die Polizei sei am Telefon und man habe in der näheren Umgebung eine Diebesbande festgenommen, bei denen sichergestellte Unterlagen darauf hindeuten, dass man nun selber Opfer werden könne. Letztendlich soll das Opfer dazu überredet werden Bargeld und Schmuck herauszugeben, damit es von der „falschen Polizei“ in Sicherheit gebracht werden kann.
Nicht selten versuchen die Täter auch die Opfer dazu zu bewegen, ihre gesamten Ersparnisse von ihrer Bank oder Sparkasse abzuheben. Diese Forderungen werden häufig auch bei dem sogenannten Enkeltrick angewandt.

Aktueller Fall:


In einem aktuellen Fall aus Bad Salzuflen wollten die Betrüger eine 79-jährige Frau um ihre Ersparnisse bringen. Eine aufmerksame Bankangestellte konnte das gerade noch verhindern.
Eine Möglichkeit, um sich vor dieser Art des Betrugs zu schützen, ist eine Vereinbarung mit der Hausbank oder Sparkasse zu treffen. Hier sind Absprachen möglich, dass ab einem  bestimmten Alter und/oder einer bestimmten Bargeldsumme nur nach einem Rückruf unter einer vorher vereinbarten Telefonnummer (Kinder, Enkel, Neffen, Freunde) die Summe ausgezahlt wird.
Beispiel: Der 88 jährige Rentner möchte eine Summe von mehr als z.B. 3.000 Euro abheben, die er auch bekommt, wenn durch den Rückruf geklärt ist, dass er nicht Opfer eines falschen Enkels oder falschen Polizeibeamten geworden ist.
Diese Selbstkontrolle kann man mit der Bank oder Sparkasse vereinbaren, um zu verhindern, dass man im hohen Alter oder auf Grund einer Krankheit auf solche perfiden Tricks reinfällt.

Ein Tipp - Der Anrufbeantworter:

Ein weiteres, ebenso einfaches wie wirksames Mittel auf diesen Trick nicht hereinzufallen, kann ein Anrufbeantworter sein.
Die Täter sind auf den direkten Kontakt mit ihren Opfern angewiesen. Nur so können sie ihre „Lügen“ glaubhaft verbreiten und ihre Opfer manipulieren. Schaltet sich aber bei jedem Anruf der Anrufbeantworter ein, so nimmt man den Betrügern diese Möglichkeit. Bekommt der Täter keinen persönlichen Kontakt mit seinem Opfer dürfte er wieder auflegen.
Zugleich haben, insbesondere ältere Menschen, die Chance, sich stressfrei und in aller Ruhe anzuhören, wer am Telefon ist und was der- oder diejenige will.
Ist es jemand Bekanntes oder ein Familienmitglied, kann man den Anruf sofort und ohne technische Probleme entgegennehmen. Bei allen anderen Personen hat man die Möglichkeit zunächst einmal zu überlegen, ob das Ansinnen rechtschaffend ist. Ein Anruf bei der Polizei unter der 110 oder bei Familienmitgliedern räumt letzte Zweifel aus.
Wer sich vor immer wiederkehrenden Anrufen von Gewinnspielhotlines, angebliche Umfragen oder anderen telefonischen Belästigungen und Betrügereien schützen will, kann bei seinem Telefonanbieter beantragen, dass

a) Name und oder Vorname in den Auskunftssystemen geändert werden sollen,
b) Der gesamte Eintrag aus dem System/Telefonbuch gelöscht wird,
c) Die Rufnummer geändert und nicht erneut eingetragen wird.
 
Wer zuvor bereits Opfer einer solchen Straftat (auch eines Versuchs) geworden ist und diese bei der Polizei angezeigt hat, hat die Möglichkeit dies ohne Kosten durch seinem Telefonanbieter durchführen zu lassen. Ansonsten können dafür Kosten bis zu 70 Euro entstehen. Als Nachweis reicht die Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige aus.

Auflegen geht immer:

Wenn man sich nicht sicher ist wer am Telefon ist, gilt der Grundsatz: Auflegen! Das bedeutet, das Gespräch aktiv zu beenden, sonst bleibt die Leitung zum Täter bestehen. Dann selber einen Rückruf bei der Polizei unter der 110 oder in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis zu tätigen.
Wer sich selber an diese Gefahren erinnern möchte, dem bieten wir als „Gedankenstütze“ einen Türanhänger oder einen Aufkleber an. Sie können kostenlos bei uns bestellt werden. Ein Foto finden Sie weiter unten.
Den Kontakt zu unseren professionellen und für Sie kostenlos agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Prävention und Opferschutz, sowie weitere Informationen zu diesen Themen, finden Sie im rechten Bereich dieser Seite (Bei mobilen Endgeräten im unteren Bereich der Seite!).

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