Sichere Tour mit dem E-Scooter: Was zu beachten ist!

E-Scooter
Sichere Tour mit dem E-Scooter: Was zu beachten ist!
Umweltfreundlich und schnell am Ziel: Doch was ist erlaubt und was nicht, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin?
Nina Ehm

Sie sind klein, praktisch und flott: E-Scooter sind längst nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken und werden auch auf lippischen Straßen immer häufiger genutzt. Vor allem für Jugendliche ist der E-Scooter zu einem flexiblen Fortbewegungsmittel geworden, um kurze Strecke schnell zurücklegen zu können, ohne sich in einen vollen Bus zu setzen, sich auf dem Rad sportlich betätigen zu müssen oder wieder mal die Eltern um einen Fahrdienst zu bitten. Aber auch Erwachsene, die z. B. nur einen kurzen Weg zur Arbeit haben, nutzen den E-Scooter durchaus als umweltfreundliche Alternative zum Auto. 

Doch viele unterschätzen die Risiken. In den letzten Monaten musste die lippische Polizei leider viele Verkehrsunfälle aufnehmen, bei denen Menschen auf dem E-Scooter beteiligt waren. Nicht selten haben Unfälle für die Fahrerinnen und Fahrer schwere Verletzungen zur Folge. Da man auf dem Roller nicht so gut geschützt ist, wie zum Beispiel im Auto, besteht bei Unfällen automatisch ein höheres Verletzungsrisiko – die größte Gefahr: schwere Kopfverletzungen.

Auch beim Thema Alkohol und Drogen musste die Polizei feststellen, dass viele irrtümlich glauben, es wäre in Ordnung mit dem E-Scooter zu fahren, wenn Alkohol getrunken oder Betäubungsmittel konsumiert wurden. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug; somit gelten die gleichen Grenzwerte und rechtlichen Folgen wie beim Autofahren. Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt die 0,0 Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote und ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Was vielen nicht bewusst ist: Schon ab 0,3 Promille wird von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Bei keinerlei Anzeichen von Fahrunsicherheit hat dies keine weiteren Auswirkungen. Wer in diesem Zustand aber Ausfallerscheinungen durch eine auffällige Fahrweise zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich sehr wohl strafbar und muss mit Punkten sowie einem Führerscheinentzug rechnen.

Erfahrungen zeigten, dass viele, die eine Tour auf dem E-Scooter drehen, die Grundregeln für dieses Fahrzeug nicht kennen. Natürlich kommt es auch vor, dass die Regeln bekannt sind und schlichtweg ignoriert werden. Aber Achtung: Wer sich im Straßenverkehr auf dem E-Scooter nicht an die geltenden Hinweise hält, bringt sich selbst und andere in Gefahr und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Informieren Sie sich hier über die Regeln, denn Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe – und schon gar nicht vor Verletzungen.

Das gilt für eine Fahrt mit dem E-Scooter:

🧒 ab 14 Jahren (ohne Führerschein) erlaubt

✅ nur eine Person pro E-Scooter

❌ Mitfahren von weiteren Personen verboten

🛡️ Kennzeichen und Versicherung (jährlich neu) erforderlich

🚴 auf Radwegen fahren – falls nicht vorhanden auf der Straße

✅ max. 20 km/h Geschwindigkeit

❌ Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu

⛑️ Helm wird dringend empfohlen – wichtiger Schutz bei Unfällen

✋ beide Hände an den Lenker

❌ kein Handy und keine Kopfhörer während der Fahrt

🍺 kein Alkohol am Lenker

✅ Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooter

❌ kein Abstellen vor Hauseingängen oder Ein- und Ausfahrten

🚫 Parken ohne jemanden zu gefährden/behindern – möglichst weit rechts und platzsparend

⚡ Richtungsänderung per Blinker oder Handzeichen anzeigen

🔍 Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) muss ablesbar sein

✅ Fabrikschild mit „Elektrokleinstfahrzeug“, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) muss ablesbar sein

💡 Ausstattung mit zwei unabhängigen Bremsen, einer Klingel, weißen (vorne) und roten (hinten) Scheinwerfern/Reflektoren, gelben Reflektoren (seitlich) sowie weißen Reflektor-Streifen pro Rad oder Felge und einer Beleuchtung

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110