verdächtiges Ansprechen von Kindern
Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Was tun, wenn Kinder von einem verdächtigen Ansprechen durch unbekannte Personen berichten?
Handlungsempfehlungen für Eltern und Hinweise zu privaten Warnungen auf Social Media.
Laura Merks

Immer wieder kreisen Warnungen durch soziale Netzwerke oder durch Chats bei Messenger-Diensten, die auf verdächtige Personen hinweisen, die Kinder zum Beispiel auf dem Schulweg angesprochen haben sollen. Eltern werden dadurch verständlicherweise sehr verunsichert und fragen sich, wie ernst die Lage wirklich ist und wie mit der potentiellen Gefahr umgegangen werden soll.

Das Problem bei den Warnungen über Social Media (z.B. über WhatsApp oder Posts bei Facebook oder Instagram) ist, dass sie häufig kopiert, aus dem Kontext gerissen und weiterverteilt werden. Dadurch bekommen Eltern und Kinder das Gefühl, es komme ständig zu gefährlichen Situationen, obwohl vielleicht ein ganz anderer Ort betroffen ist oder sich der Sachverhalt im Nachhinein als harmlos herausstellt. Familien werden also unnötig verängstigt. Wir raten immer: Informieren Sie sich stattdessen über ihre Kita, Schule oder Polizei, ob wirklich eine Gefahr besteht.

Liebe Eltern: Grundsätzlich gilt im Verdachtsfall immer die Polizei zu informieren. Falls Ihr Kind Ihnen eine verdächtige Situation schildert, reagieren Sie ruhig auf die Ausführungen, um es nicht weiter zu verängstigen. Anschließend sagen Sie bitte nicht nur der Schule oder anderen Eltern Bescheid, sondern benachrichtigen Sie in jedem Fall die Polizei! Nur so können wir umgehend Maßnahmen treffen und für Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder sorgen. Denn: Erfreulicherweise erweisen sich viele der verdächtigen Situationen im Nachhinein als unbedenklich!

Weitere Tipps für Eltern zum Schutz von Kindern:

  • Im besten Fall sprechen Sie regelmäßig ohne konkreten Anlass mit Ihrem Kind darüber, dass es nicht mit fremden Personen mitgehen oder in fremde Fahrzeuge einsteigen darf.
  • Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, dass es nur dann mit anderen Menschen mitgehen darf, wenn Sie es ausdrücklich genehmigt haben.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es Ihnen darüber berichtet, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht an fremde Fahrzeuge herantreten oder sich hineinbeugen sollte: Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es völlig in Ordnung ist einfach weiterzugehen, falls es von Fremden angesprochen wird.
  • Wichtig ist, dass Ihrem Kind klar sein sollte, dass nicht jeder Autofahrer, der nach dem Weg fragt, eine mögliche Gefahr darstellt.
  • Üben Sie ruhig mit Ihrem Kind höflich auf bestimmte Fragen zu antworten: „Fragen Sie einen Erwachsenen, ich weiß das nicht!“, bevor es einfach weiter geht.
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich sofort und energisch wehren und laut schreien darf, wenn jemand das Kind festhält und mitnehmen will. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in so einem Fall versuchen soll, ganz schnell zu anderen Leuten zu laufen.

Scheuen Sie sich nicht die Polizei unter dem Notruf 110 zu verständigen, wenn aus Ihrer Sicht eine akute Gefahrensituation vorliegt!

Unser Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz ist übrigens regelmäßig an Kitas und Grundschulen zu Gast und informiert in Vorträgen über die Gefahren von sexualisierter Gewalt zum Nachteil von Mädchen und Jungen. In diesem Rahmen werden auch Tipps zur Schulwegsicherheit gegeben. Die Einrichtungen können Vorträge bei der Kriminalprävention anfragen, am besten per E-Mail an kriminalpraevention.opferschutz.lippe [at] polizei.nrw.de (kriminalpraevention[dot]opferschutz[dot]lippe[at]polizei[dot]nrw[dot]de).

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110