Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes

Achtung-Zeichen
Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes
Für Waffenbesitzer gilt es nun den Schlüssel zum Waffenschrank in einem weiteren Waffenschrank zu verwahren.
Waffenbehörde Lippe

Das OVG NRW hat mit dem rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2023 eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss erlassen. Diese Konkretisierung ist mit einem entsprechenden Informationsschreiben an alle lippischen Waffenbesitzer (erlaubnispflichte Schusswaffen) versandt worden. 

Neu: Gemäß des Urteils gewährleisten Waffenbesitzer, die einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung verwenden, die sichere Aufbewahrung der Waffen und Munition nun erst dann, wenn der Schlüssel zum jeweiligen Waffenschrank in einem weiteren Behältnis verwahrt ist.
Dieser muss mindestens die gleiche Sicherheitsstufe aufweisen, welche auch für die Schusswaffen einzuhalten ist. Weiterhin ist dieses Behältnis nur ausreichend, wenn dieser mit Zahlencodeschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem, zum Beispiel Fingerabdruck-Scan-Schloss, verschlossen wird. 

Bei der Wahl des Zahlencodes muss berücksichtigt werden, dass der Code so zu wählen ist, dass der Waffenbesitzer sich diesen merken kann, ohne ihn schriftlich zu fixieren und ohne, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte ihn mit einer geringen Anzahl an Versuchen erraten können. Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank „in der Hosentasche“ entspricht nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen. 

Die Umsetzung dieser Änderung ist der Waffenbehörde zunächst nicht nachzuweisen. Die Waffenbehörde weist aber alle Waffenbesitzer darauf hin, dass die Umsetzung jederzeit bei einer Aufbewahrungskontrolle überprüft werden kann und ein Verstoß gegen dieses Urteil zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Anschreiben erreichen Sie die Waffenbehörde Lippe per E-Mail unter waffenrecht.lippe [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]lippe[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder Montag - Freitag von 8 - 12 Uhr und Dienstag + Donnerstag zusätzlich von 14 - 16 Uhr telefonisch unter der Rufnummer (05231) 609 2121.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110